Viele Menschen wisssen nicht, was eine Person im originären Recht, eine Person im Handelsvertrag und eine Person im profanen UN-Recht bedeudet.
Person im originären Recht bedeutet Sohn des (per Sohn des Schöpfers - Vater) und ist ganzheilig. Das Recht des Menschen ist unverletzlich und unveräußerlich.
Im Handelsvertrag gibt es die natürliche und juristische Person. Im Handelsvertrag wird der Mensch mit dem Geist vom Körper getrennt betrachtet, da es die Vereine von geistigen Menschen und Verbände juristischer Personen gibt.
Im Verein haften die Menschen für die Person. Im Verband von politischen, gewerkschaftlichen und religiösen Personen können Fiktionen als Scheingeschäfte nicht haften.
Natürliche Person im Handelsvertrag gibt es nicht, denn das Recht des Menschen ist unverletzlich und unveräußerlich. Dazu zählt das Inhaber- und Urheberrecht (§ 12 BGB).
Juristische Personen im Handelsvertrag sind Sklaven, die ihr ( unverletzliches und unveräußerliches Menschenrecht gegen Scheingeschäfte zum Verletzen gegen die Garantenpflicht verkaufen.
Person im profanen UN-Recht bedeutet gewerbsmäßige Piraterie. Und davon gibt es die guten und die schlechten, wie Vegetarier und Kanibalen. Während ein Schuster, Bäcker für die Menschen einen Dienst verrichtet, versuchen Polizei und Justiz das Recht des Menschen gegen die verfassunggemäße Ordnung in einer Leistungs- und Eingreifsverwaltung einzujustieren.
In diesem Moment entsteht die Obligation nach den Geboten der Genesis in Not, Notstand, Notwehr und Selbsthilfe. Normalformen sind die letzten Elemente in der Genesiskette der nicht reduzierbaren Rechtrelation der ganzheitlichen und heiligen Komplexität
1.Normalform
Und Gott der HERR nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden,
daß er ihn baute und bewahrte
2. Normalform
Und Gott der HERR gebot dem Menschen und sprach:
Du sollst essen von allerlei Bäumen im Garten
3. Normalform - Söldner -morituri te salutant
aber von dem Baum der Erkenntnis des Guten und des Bösen sollst du nicht essen;
denn welchen Tages du davon ißt, wirst du des Todes sterben
Grundlage der SCHUFT-Datenbank ist das Obligationsrecht, das eine öffentliche Ausschreibung von Schuldnern von gewerblich-handelnden Personen in Verbänden juristischer Personen notwendigerweise fordert, da es dafür keine Zuständigkeit innerhalb der Jurisfiktion gibt, weil kein Zusammenhang sondern in Ausnahme gegen die Regel ein Zufall zwischen Recht und Justiz besteht, denn Gesetze sind weder Recht noch Gebote.
Grundlage der Obligation ist die Notwendigkeit aus dem ältesten Recht der Verträge, den noachidischen Geboten.
Menschsein (Minderheit - gasförmig - Geist):
Der Ben Noach, hält die noachidischen Gebote ein
Menschwerden (Mehrheit - flüssig - Seele):
Der Ger Toschaw, hat vor einem öffentlichen Gericht(s)hof erklärt,
daß er die Noachidischen Gebote einhalten wird und
durfte als Fremder im Heiligen Land auf Erden wohnen.
Menschs(ch)ein (Masse - fest - Körper) :
Der Nochri, hält die noachidischen Gebote nicht ein.
Rechtgrundlage
Rechtgrundlage
ist das zwingend-humanitäre Völkerrecht, das in in 1. Mose 3, Genesis 1. Mose 2. 4b-9.15, 9,1-11 fest in der Bestimmung der nicht reduzierbaren Komplexität in den Grundforme(l)n definiert ist.
Problem: Materialisierung - Fremdherschaft - Fremdjustierung durch eine Leistungs- und Eingreifsverwaltung (Bewußts(ch)ein
Ziel: Freiheit (Vertragsfreiheit) - Recht der Verträge
Werkzeug: Ge-Wissen - Erkenntnis geht nur durch Ge-Wissen (Bewußtsein)
Lösung: Die Lösung ist das Ziel. Aufklärung ist der Ausgang aus der Unmündigkeit.
Erkenntnis Genesis - Obligation - Selbstjustiz - Selbstverwaltung in Eigenverantwortung
Grundlage der SCHUFT-Datenbank ist das Obligationsrecht, das eine öffentliche Ausschreibung von Schuldnern von gewerblich-handelnden Personen in Verbänden juristischer Personen notwendigerweise fordert.
Grundlage ist die Notwendigkeit aus dem ältesten Recht der Verträge, den noachidischen Geboten.
Problem:
Wir haben keine Probleme mit den wissenden Menschen, die sich Wissen schaffen, sondern Wir haben nur mit den Personen Probleme, die Nicht- oder Besserwissern, weil
Nichtwollen, Nichtkönnen, Nichtmüssen zum Nichtwissen kann im Gefahrenbereich der Beweislast nicht wirksam in den Behörden organisiert werden.
Das Problem des 21. Jahrhunderts ist nicht das Schreiben und Lesen, sondern das Ge-Wissen. Den Menschen wird das Falsche gelehrt, auf das Falsche sie konditioniert worden sind und solche Menschen sind in der Eigenschaft entweder zu bequem, faul oder nicht offen für das Richtige.
Ziel:
Die Präliminargrundsätze zur Freiheit (ewiges Frieden) im Grundrecht verbieten in einer Republik der öffentlichen Sache
Werkzeug: Aufklärung ist der Ausweg aus der Unmündigkeit.
Lösung: Erkenntnis durch Ge-Wissen
·Erkenntnis durch Aufklärung ist der edelste Weg des Verstandes.
·Lernen durch Nachahmung ist der einfachste Weg.
·Lernsammlung aus Erfahrung von Versuch und Irrtum ist bitteres Leid (Justiz).
*
Privatautonomie, Willkür und Billigkeit ist im Naturrecht und in der Öffentlichkeit verboten.
Komplexität
von Recht bis UN-Recht von Kategorie- Sorte - Art:
Nichtreduzierbare Komplexität(kI) ist ein irreduzibel, originär und komplexes System, das aus mehreren zusammenpassenden und zusammenwirkenden Grundelementen besteht, die zur Grundfunktion beitragen, wobei das Entfernen oder neu Erfassen irgendeines der Teile bewirkt, daß das System effektiv zu funktionieren aufhört. Justiz ist daher kein Recht!
•Rechtträger (absolute Kategorie) sind nur ganzheitliche Menschen mit Inhaber- und Urheberrechten.
•Rechtobjekte (Sorte) sind nur Gegenstände des Recht des ganzheitlichen Menschen.
•Rechtsubjekte (Art) sind als juristische Personen funktionale Narrenattribute, die sich an den fiktionalen natürlichen Personen (Personenobjekte) bereichern.
Organisation
Rechtgrundlage im zwingend-humanitärem Völkerrecht
ist das zwingend-humanitäre Völkerrecht, das in in 1. Mose 3, Genesis 1. Mose 2. 4b-9.15, 9,1-11 fest in der Bestimmung der nicht reduzierbaren Komplexität in den Grundforme(l)n definiert ist.
Beweisurkunden mit absoluter Beweiskraft
Bundesrepublik – Grundlagen StGBl. Nr. 139/1918 vom 19.12.1918
Regulierungsakt HK vom 05.10.1961, WüD vom 18/24.04.1961, §§ 18-20 GVG, § 2 VwVfG, § 40 VwGO
Die globalen Nichtregierungorganisationen der Menschen sind legitim und legal, denn die Grundlage der Anerkennung im Völkerrecht liegt durch öffentliche Urkunden vor (StGBl. Nr. 139/1918 vom 19.12.1918), stehen nicht im Widerspruch zur ordnung(s)gemäßen Verfassungordnung und sind bereits in den Verfassungen des Internationalen Zentrum für Menschenrecht und des Zentralrat Europäischer Bürger vom 22.11.2009, die zu allseitiger Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben nach BVerwGE 123, 49 (54), -Vergleich Definition im Urteil vom 15.06.1995 - BVerwG 3 C 31.93 - BVerwGE 99-, ausdrücklich bestimmt.
Die globale Nichtregierung-Organisation der Menschen ist nach der Verfassungordnung mit den notwendigen originär-prärogativen überpositiven Recht aus den Verträgen ausgestattet und
untersteht keiner staatlichen Aufsicht und
keiner staatlichen Gerichtsbarkeit unter eigener Immunität,
ordnet und verwaltet unter eigenem Recht und Gesetz,
vergibt Ämter und Aufgaben selbstständig
und darf Steuern erheben
und besteht aus folgenden Organisationen:
dem Vorstand / Rat
dem Rat der Weisen
den aktiven und passiven Zugehörigen und Mitgliedern
der Rechtabteilung und dem Notariat für Menschenrecht
der Verwaltung
dem Hochkommissariat für Menschenrecht
der Akademie und Öffentlichkeitsarbeit für Menschenrecht
dem Gerichthof für Menschenrecht
der United Human-Rights-Forces als Exekutive
Hilf- und Vollstreckungbeamte
Amnestie
Amnestie - Entschuldung
Restitution durch Rehablitation zur Amnestie (Ge-Wissen)
Der gläubige Mensch ist keine Partei und ist durch die Obligation berechtigt,
· Seinen materiellen Schaden,
· Seinen immateriellen Schaden,
· Folgeschaden und
· Folgebeseitigungsschaden
durch Restutition zur Amnestie geltend zu machen, der nicht verhandelbar oder nicht nachverhandelbar ist.
Zuständigkeit: Gerichthof der Menschen [GdM] Balexert Tower, 18, Avenue Louis-Casaï, [CH-1209] GENEVA
Motivation-Depression
Es wird überaus deutlich, daß sich das Justizsystem selbst nicht mehr heilen kann, weil es keine wirkliche Kritik und keine Kontrolle durch seine Bürger (Rückkopplung) zuläßt, weil es keine Staatsbürger gibt
Die natürliche Systemsteuerung der Evolution, die seit Jahrmilliarden alles Leben auf der Erde steuert und niemals nachgebessert werden musste, ist damit ausgeschaltet. Diese Steuerung wirkt aus der Umwelt auf jedes System und auf jedes Individuum durch positive und negative Rückkopplung, durch
Gewinn und Verlust,
Erfolg und Misserfolg
sowie Glück und Unglück.
Durch diese Erfahrungen aus der Vergangenheit haben sich die Verhaltensmuster (Instinkte) Motivation und Depression entwickelt. Damit kann sich jedes Lebewesen an die sich ständig verändernde Umwelt anpassen. Nur solche Individuen und Systeme haben überlebt, die diese Anpassungsfähigkeit besaßen.
Der Selbststeuerungsmechanismus wird jedoch ausgeschaltet. Aufgrund von Symptomen werden absolute und für ihren eigentlichen Zweck wirkungslose Gesetze und Verordnungen geschaffen, die die tatsächlichen Ursachen nicht berücksichtigen. Deshalb regeln diese Gesetze nicht, sondern reglementieren nur und werden dabei selbst zu Ursachen für immer neue Symptome, die wiederum als Vorwand für die Schaffung weiterer Gesetze und Verordnungen verwendet werden.
Darüber hinaus wird durch die Übertragung der Staatsgewalt auf Abgeordnete, Beamte, Richter und Staatsanwälte, die für ihre Fehler niemals haften müssen, die Anpassungsfähigkeit des Staates und damit die Existenz seiner Bürger, die letztendlich das Risiko zu tragen haben, zerstört.
Die Lösung dieses Problems ist nur möglich, wenn das Grundgesetz in Zukunft tatsächlich für jedermann gilt, das Staatshaftungsrechts uneingeschränkt angewendet wird und die Bediensteten dieses Staates, die ihre Staatsgewalt mißbrauchen, dafür konsequent persönlich haften müssen. Doch die Abgeordneten, Beamten, Richter und Staatsanwälte versuchen gegen das Gemeinwohl alles, um die zu verhindern und die Verantwortung für die Folgen ihres fehlerhaften und strafbaren Handelns von sich auf die Bürger abzuwälzen.
Damit wird der Vorsatz in der BRD offensichtlich, daß Opfern von Straftaten im Amt ebennicht geholfen wird, um die Rechtspraxis der Anerkennung der Staatshaftung für judikatives Unrecht zu verdunkeln, da sonst die Autorität und das Ansehen der Justiz geschmälert wird, wenn ein Justizirrtum zur Hilfe oder zu einem Schadensersatzanspruch führen könnte. Die Unabhängigkeit, so der allgemein fatale Gedanke in der Justiz, stelle, einen elementaren Grundsatz der Verfassungsordnung dar, der aber niemals als selbstverständlich betrachtet werden könne, wenn sich die Rechtspraxis ändert. Die Anerkennung einer Haftung des Staates für Rechtsprechungsakte könnte diese Unabhängigkeit in Frage stellen. Und gelegentliche Fehlentscheidungen und Fehlgriffe nationaler Behörden können in der Regel daher nicht korrigiert werden, könnten und müßten von den Opfern so hingenommen werden. Diese Rechtspraxis ist grundrechtswidrig, wie der Europäische Gerichtshof über AmtsundStaatshaftung in EuGH, Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C224/01 feststellt und erklärt hat!
Bei der Inzuchtdepression wird Erfolg und Mißerfolg, Recht, Gesetz, Verfassung, Völkerrecht und Legitimation amtlichbehördlich mißachtet, um eine Vertrauensillusion des Staates aufrecht zu erhalten. Das negative Interesse tritt als Fehler des Systems in den Vordergrund und führt auf dem direkten Weg zu der hermetischen Inzuchtdepression und somit zur arglistigen Täuschung des Bürgers über das Recht(s)system. Dies führt durch den Verlust der bjektiven Rechtserlangungsmöglichkeiten zur Einschränkung der Rechts. Durch den Stillstand der objektiven Rechtspflege auf Grund dieses Staatsaufbaumangels kommt es zu Schäden und Schadensersatz durch Beschädigung des Eigentums und des Vermögens der Opfer. Die Eigentums-und Vermögensschäden führen dann zur unmittelbaren Einschränkung der Freiheit der Opfer. Die Einschränkung der Freiheit führt zur Freiheitsberaubung und Abwertung der Menschenrechte und Menschenwürde. In Massen entstehen Unruhen, im Übermaß entsteht Terrorismus, im Mix entsteht Krieg.
Bei der Inzuchtdepression werden die Opfer durch das System gemobbt und ruiniert, wobei Straftaten im Amt der Irrationaltäter gegenseitig in Ketten durch Persilscheine rehabilitiert werden. Es handelt sich dabei um einen imaginären Staat mit einem komplexem Gebilde eines äußerst korruptionsdurchtriebenen Industriezweiges als organisiertes Verbrechen, bei dem die systematische Anwendung der Gesetze und die praktische Auslegung der Rechte keine objektive und entscheidende Rolle spielt. Die Justiz legitimiert objektiv den subjektiven Wahnsinn der Inzuchtdepression, weil der Staat ein Irrtumsprivileg besitzt.
Jurisfiktion
Jurisdiktion - Selbstjustiz Eingenverantwortung - Erkenntnis durch Ge-Wissen, Notwehr, Notstand und Selbsthilfe ist erlaubt
Scheinjustiz Urteile und Beschlüsse durch Fremdjustiz, einseitige Scheinverträge ohne Berechtigung und Befugnis
Jurisfiktion - Fremdjustiz Justiz und Ordnungspolizei und ist verboten - Leistungs- und Eingreifsverwaltung
Ar. 6 EGBGB
Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden,
wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt,
das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist.
Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.
Entstehung einer Obligation in der Fremdjustiz:
Rechtbankrott ist das Unvermögen der Rechtordnung, der rechtunterworfenen Person das Recht zu verschaffen. Eine öffentliche Einrichtung, insbesondere eine Rechteinrichtung offenbart Rechtbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen läßt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser öffentlich zur privaten Rechtaufsicht ernennt.
Die Jurisfiktion versinkt im eigenen Sumpf ihrer eigenen Verbrechen, um die private Haftung zu versagen. Alles wird auf den Schriftweg in Scheingeschäften der Jurisfiktion erledigt. In Scheingeschäften ist rechtliches Gehör nicht möglich.
Die Funktionsimmunität von profanen Beamten im Völkerrecht ist für die Bestimmung des Gerichthof der Menschen durch den Vatikan zum 01.09.2013 natürlich aufgehoben worden.
Obligation / UCC
Unterschied von Obligation und UCC
Obligation ist zwingend-humanitär gebotenes Völkerrecht und UCC ist ein hingesetzter Scheinhandelsvertrag.
Im zwingend-humanitärem Völkerrecht ist UCC nicht erlaubt, weil das Recht des Menschen unverletzlich und unveräußerlich ist. Aus diesem Grund ist nur die bedingungslose Obligation erlaubt, denn wer mit Recht handelt, macht es rein privat und als Sklave in der öffentlichen Ordnung.
Obligation stellt der Mensch sofort vollstreckbar anerkannt aus oder spricht es aus. Dabei ist die Obligation an keine Form der Norm gebunden, um sich vor einer Rechtverletzung gegenüber dem Schuldner zu bewahren, um den Schuldner in der Erfahrung zu belasten, damit ein Erkenntnis entsteht. Obligationen sind sofortvollstreckbare und selbstschuldnerische Verpflichtungen.
Der Uniform Commercial Code [UCC] ist der Scheinentwurf eines einheitlichgenormten Handelsgesetzbuches, als ein vereinheitlichter Handelsscheinvertrag und betrifft eine gewerbliche Person. Der UCC ist als Vertrag an scheinwirre Handelsformen und Handelsnormen gebunden, die beteiligten gewerblichen Betriebe und ihre Funktionsweise unbekannt und der Ausgang ungewiss.
Unter bestimmten Verhältnissen des Irrtum kann ein UCC als Obligation umgedeutet und als Obligation eingetragen werden, wenn die Wirkung des UCC die selben der Obligation sind.
Zuständig ist der Gerichthof der Menschen, insbesondere bei der Feststellung und in Erklärung der Vollstreckung.