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Nicht genug damit, dass Christian Schäffer wegen Veröffentlichung der angeblich unveränderten Namen seiner Peiniger in den Pechvogel Geschichten zu über 4000 Euro verdonnert wurde. Nein, in der Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Schwachmünchen, die passenderweise am 1. April stattfand, wurde der wegen Verleumdung Angeklagte mit folgendem Juristendeal übertölpelt:Ihm wurde angedroht, die Zeugen, die zu seinen Gunsten hätten aussagen können, in BEUGEHAFT zu nehmen. Diese Zeugen waren der kranke Vater des Herrn Schäffer und Dr. Brosa, auf dessen Namen die Ermittlungsbehörden beim Durchsuchen von Schäffer’s Computer gestoßen waren. Damit die Zuschauer von dieser Schweinerei nichts mitbekommen sollten, hatte die Richterin vorher verkündet: „Ich unterbreche jetzt die Verhandlung“. Dann folgte anscheinend ein Gekungel von Verteidiger, Richterin und Staatsanwältin. Die hatte sich die Sache mit der Beugehaft ausgedacht. Der deprimierende Ausgang dieses „Prozesses“ ist Herrn Schäffers Anständigkeit zuzuschreiben, der weder seinem Vater noch Herrn Dr. Brosa Haftbedingungen zumuten wollte, wie er sie selbst erlebt hat und in seinen Pechvogelgeschichten schildert (Seite 164ff). Susanne Buchmann 03.04.2009 00:58
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